Verpackungen von Lebensmitteln enthalten Angaben über Zutaten und Zusammensetzung. Auch gesundheitsbezogene Angaben sowie Informationen für Allergiebetroffene sind Bestandteil der Konsumenteninformation.
Gut zu wissen
Einfuhrverbot für Pelz und Deklarationspflicht für Stopfleber: Vernehmlassung eröffnet
10.04.2024: Der Bundesrat will die Einfuhr von tierquälerisch hergestellten Pelzen und Pelzprodukten verbieten.
Zudem soll die Kennzeichnung gewisser Importprodukte verbessert werden. Dazu sind folgende Deklarationspflichten vorgesehen:
- Für tierische Erzeugnisse, die ohne Schmerzausschaltung gewonnen wurden. Dies kann zum Beispiel bei Froschschenkeln der Fall sein oder bei Produkten von Tieren, die ohne Narkose kastriert wurden.
- Für Erzeugnisse aus der Stopfmast von Gänsen und Enten. Die Konsumierenden sollen erkennen, dass diese mit in der Schweiz verbotenen Methoden hergestellt werden.
- Für pflanzliche Lebensmittel, wenn sie aus Ländern stammen, in denen Pflanzenschutzmittel nicht verboten sind, die international als besonders gefährlich eingestuft sind.
Der Bundesrat hat am 10. April 2024 die Vernehmlassung zu den entsprechenden Verordnungsänderungen eröffnet. Sie dauert bis am 12. Juli 2024.
In der Schweiz müssen Lebensmittel gemäss der Verordnung betreffend die Information über Lebensmittel (LIV) angeschrieben werden.
Den Herstellern steht es frei, neben den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zusätzliche Informationen anzugeben. Diese dürfen aber nicht täuschend sein.
Letzte Änderung 15.05.2024